Allgemeine Geschäftsbedingungen
für IT-Dienstleistungen der Firma kdw IT Services & Consulting


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen kdw IT-Services & Consulting, vertreten durch Klaus D. Wildemann, nachfolgend Auftragnehmer genannt, und seinen Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die der Auftragnehmer im Bereich der IT-Beratung und IT-Administration erbringt, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

  • 2 Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt spezialisierte Beratungsdienstleistungen im IT-Umfeld. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf dem effizienten Einsatz passender Softwarelösungen zur nachhaltigen Optimierung der Geschäftsprozesse des Auftraggebers. Das Leistungsangebot umfasst des Weiteren die Betreuung und Wartung bestehender IT-Infrastrukturen, insbesondere im Umfeld von Microsoft Windows Betriebssystemen und Microsoft 365 Office Anwendungen, sowie die Planung, Administration und Unterstützung von Netzwerken. Darüber hinaus bietet der Auftragnehmer qualifizierte Beratung und Betreuung für Unternehmen im ERP-Segment (Enterprise Resource Planning) und bei der strategischen Optimierung von Geschäftsprozessen an. Das Dienstleistungsspektrum wird erweitert durch professionelle Unterstützung und unabhängige externe Projektleitung sowie durch die Übernahme von Aufgaben als Interimsmanager, der als Bindeglied zwischen der Geschäftsleitung und der IT-Abteilung fungiert. Ferner unterstützt der Auftragnehmer Industrieunternehmen bei der Versorgung ihrer Produktionsprozesse mit relevanten Daten und bietet Handwerksbetrieben zielgerichtete Hilfe bei der Digitalisierung ihrer Abläufe. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der kompetenten Unterstützung bei der Vorbereitung auf SOX/SOD/ITGC Audits. Im dynamischen Umfeld von MDE (Mobile Datenerfassung), BDE (Betriebsdatenerfassung), IoT (Internet of Things), OT (Operational Technology), Industrie 4.0 und der allgemeinen Digitalisierung entwickelt der Auftragnehmer innovative Lösungsansätze und realisierbare Ideen für seine Auftraggeber. Sämtliche Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen, in stets zuverlässiger Qualität und auf der Basis eines transparenten und vertrauensvollen Verhältnisses zum Auftraggeber ausgeführt.

  • 3 Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Dieser umfassende Haftungsausschluss erstreckt sich auf sämtliche Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers, unabhängig davon, ob diese als IT-Berater oder als IT-Administrator erbracht werden. Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer als Kleinunternehmen operiert und aus diesem Grunde keine Service Level Agreements (SLAs) mit garantierten Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten anbieten kann. Folglich kann für Systemausfälle jeglicher Art, unabhängig von deren Ursache oder Dauer, keinerlei Haftung übernommen werden. Dieser Haftungsausschluss gilt ebenso uneingeschränkt für jegliche Schäden, die infolge von Datenverlusten, erfolgreichen Cyber-Attacken, Virenbefall oder durch den Ausfall oder die Fehlfunktion von Hardware- und Softwarekomponenten entstehen, es sei denn, dem Auftragnehmer kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Dem Auftraggeber obliegt die primäre Verantwortung für die regelmäßige und ordnungsgemäße Sicherung seiner Datenbestände, sofern nicht explizit und schriftlich eine anderslautende Vereinbarung über Datensicherungsleistungen durch den Auftragnehmer getroffen wurde.

  • 4 Service Level Agreements (SLAs) und Status als Kleinunternehmen

Der Auftraggeber wird hiermit darüber informiert und nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer seine Dienstleistungen als Kleinunternehmen erbringt. Aufgrund dieser betrieblichen Struktur ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, Service Level Agreements (SLAs) im Sinne vertraglich zugesicherter und garantierter Reaktionszeiten, Bearbeitungsfristen oder Wiederherstellungszeiten anzubieten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, alle Anfragen und auftretenden Problemstellungen mit der gebotenen Sorgfalt und im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten so zeitnah wie möglich zu bearbeiten und nach zufriedenstellenden Lösungen zu suchen.

  • 5 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.